Verwaltungsrecht


Besonderes für die E-University relevantes Verwaltungsrecht

  • Barrierefreiheit und Behindertengleichstellungsgesetz
    • Hintergrund

Mit dem Satz „Let the shameful wall of exclusion finally come tumbling down“ hat der amerikanische Präsident George H. W. Bush den „Americans with Disabilities Act of 1990” vorgestellt. Im Vordergrund dieses Gesetzes stand die Konkretisierung des Konzeptes der „Accessibility” also der Zugänglichkeit von staatlichen Angeboten u.a. für Menschen mit Behinderungen. Vier Jahre später hat sich der deutsche Gesetzgeber durch die Einfügung des Diskriminierungsverbotes in Art. 3 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz in Gestalt eines subjektiven grundrechtlichen Abwehrrechtes selbst verpflichtet, Diskriminierungen behinderter Menschen entgegenzuwirken. Aber erst seit dem Jahr 2000 hat die Behindertenpolitik des Bundes mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter den Fokus von der reinen Fürsorge und Versorgung auf die Ermöglichung der Selbstbestimmung und Teilhabe gerichtet.

Die Forderung nach Zugänglichkeit im Bereich des World Wide Web manifestierte sich im Februar 1997 in Form der Web Accessibility Initiative (WAI) des im Jahr 1994 vom Erfinder des World-Wide-Webs , Tim Berners-Lee gegründeten World-Wide-Web-Konsortiums (W3C), welches zuvor beispielsweise schon den HTML-„Standard“ weiterentwickelt hatte. Unterstützt vom amerikanischen Präsidenten Clinton machte sich das Industriekonsortium, das zu diesem Zeitpunkt gemeinsam vom amerikanischen MIT „Laboratory for Computer Science“ (LCS), dem französischen „Institut national de recherche en informatique et en automatique“ (INRIA) und der japanischen Keiō-Universität verwaltet wurde, zur Aufgabe, Zugangsbarrieren für alle Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art durch die Errichtung so genannter „accessibility goals“ zu beseitigen . Im Jahr 1999 legte die WAI die erste Version ihrer „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“ (WCAG 1.0) als Directors Recommendation vor. Bereits ein Jahr zuvor hatte die amerikanische Regierung den „Workforce Investment Act of 1998“ erlassen, der bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen gleichwertigen Zugang zu IT-Angeboten der Bundesbehörden haben sollen. Die von den Behörden einzuhaltenden Standards legt gemäß Sec. 508 (2) (A) das „Architectural and Transportation Barriers Compliance Board“ (kurz „Access Board“ ) fest. Diese Standards , die seit dem 25. Juni 2001 in den USA in Kraft sind, bestehen aus sechzehn Regeln für die Zugänglichkeit von Websites.

Der Europäische Rat hat am 20. Juni 2000 in Feira (Portugal) den Aktionsplan eEurope 2002 – „Eine Informationsgesellschaft für alle“ der Kommission angenommen, welcher auf deutscher Seite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) federführend verhandelt wurde. Mit dem Aktionsplan haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Web-Seiten des öffentlichen Sektors und deren Inhalte so anzulegen, dass behinderte Bürgerinnen und Bürger die Informationen erreichen und voll von den Möglichkeiten der „Regierung am Netz“ profitieren können. Hierzu war vorgesehen, als konkretisierende Maßnahme die WCAG der WAI bis Ende 2001 zu übernehmen. Diese politische Selbstverpflichtung wurde mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) , genauer § 11 Abs. 1 BGG für den Bereich der Bundesverwaltung auf nationaler Ebene 2002 umgesetzt.

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