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Urheberrecht
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass selbst bei einem unabhängigen Werk eine Unterstellung unter die GPL nach § 2b der Lizenzbedingungen dann zwingend vorgeschrieben ist, wenn dieses Werk zusammen mit GPL-lizenzierter Software als Ganzes verbreitet wird.
Nach dem bisherigen Sachstand dürfte dieser Fall jedoch für eine Universität nicht einschlägig sein, da meist nicht geplant ist, die GPL-lizenzierte Software zusammen mit anderen Programmen als Programmpaket zu verbreiten, also der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.









