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Urheberrecht


Die urheberrechtliche Besonderheit an elRex stellt der “Open Law Content” dar. Das Ziel ist es dabei, den Inhalt den Nutzern kostenfrei zur freien Verfügung gestellt werden. Weitergehend soll aber grundsätzlich auch jedermann die Möglichkeit haben, Inhalte für elRex zu entwerfen und an dem Aufbau des Rechtslexikons mitzuarbeiten. Zur Umsetzung dieses Konzeptes war daher ein rechtskonformes Open-Content-Modell zu entwickeln, das diesen besonderen Vorgaben Rechnung trägt.

So sollten die Inhalte, die in elRex eingestellt sind, zwar grundsätzlich frei verwendet werden können, dies sollte jedoch nur in einer bestimmten Form geschehen und einige Verwendungszwecke sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. So sollte eine Verwendung von elRex-Materialien nur unter der Bedingung möglich sein, dass bei der Verwendung elRex auch als Quelle genannt wird. Weiterhin sollte u.U. ausgeschlossen werden, dass die verwendeten Materialien auch für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden können.

Da in den letzten Jahren Open Source Software, aber auch Open-Content-Anwendungen wie z.B. das Online-Lexikon Wikipedia zunehmend an Bedeutung gewonnen haben, haben sich in diesen Bereichen bestimmte Lizenzmodelle entwickelt, die auf diese speziellen Gegebenheiten Rücksicht nehmen.

Empfehlenswert für elRex war daher eine dieser speziellen Lizenzbedingungen für elRex zu verwenden. Bei der Auswahl eines geeigneten Lizenzmodells musste allerdings auch berücksichtigt werden, welche Nachteile die bestehenden Lizenzmodelle mit sich bringen und inwieweit sie mit dem deutschen Recht, insbesondere mit dem Urheberrechtsgesetz, konform sind. Dies ist bei vielen Lizenzmodellen vor allem deswegen problematisch, weil sie für den angloamerikanischen Rechtsraum entwickelt wurden und daher die deutsche Rechtsordnung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund fiel die Entscheidung letztendlich auf die „Creative Commons“-Musterlizenzen, die maßgeblich von dem US-amerikanischen Rechtsprofessor Lawrence Lessig entwickelt worden sind. Diese Lizenzen bieten zum einen die Möglichkeit, dass sie gerade nicht nur eine Lizenz, sondern vielmehr ein Bündel an Lizenzen darstellen, so dass für verschiedene Nutzungsszenarien jeweils die geeignete Lizenz ausgewählt werden kann. Weiterhin sind die „Creative Commons“-Lizenzen inzwischen auch speziell an den deutschen Rechtsraum angepasst worden.

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