Urheberrecht


In einem letzten Schritt gilt es zu klären, wie die General Public License auf zu verbreitende Software angewendet werden kann. Wie also wird Software der GPL unterstellt? Zum anderen ist der Frage nachzugehen unter welcher Version der GPL die Weiterverbreitung erfolgen kann.

Anwendung der GPL auf die Software

Um eine weiterzuverbreitende Software der GPL zu unterstellen, ist es – nach Aussage der Free Software Foundation - lediglich erforderlich folgenden Vermerk in den Quellcode des Programms einzufügen:

„This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.” Geraten wird weiterhin, diesen Vermerk an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen.

GPL-Version

Mit der Schaffung der neuen dritten Version der General Public License stellt sich die Frage, ob und wenn ja wie eine unter der GPLv2 lizenzierte Software einer höheren dieser neuen Lizenz unterstellt werden kann. Muss also auch die Weiterlizenzierung zwingend unter der GPL-Version erfolgen oder ist auch die Weiterlizenzierung unter einer neueren Lizenzversion zulässig? Hierzu stellt der oben bereits erwähnte Vermerk fest, dass wahlweise eine Verbreitung unter der Version 2 oder jeder nachfolgender Version, derzeit also Version 3 der GPL möglich ist.

Nicht möglich ist jedoch eine Verbreitung unter Zugrundelegung einer der Version 2 vorangegangenen Version. Eine „Mischung“ der Voraussetzungen mehrerer Versionen ist ebenfalls unzulässig.

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