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Urheberrecht
Nach § 2a der GPL muss eine Veränderung der ursprünglichen Codes bei der Verbreitung der Software klar erkennbar sein, sodass nachverfolgt werden kann, wann welcher Code von einem Entwickler eingebracht wurde. Erforderlich ist damit bei der Weiterverbreitung der Software einen sog. Änderungsvermerk einzufügen.









