Begriff
Gesetz betreffend des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und der Photographie (auch Kunsturheberrechtsgesetz - KUG) wurde am 9. Januar 1907 erlassen.
Heute sind lediglich noch die §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KUG, welche das Recht am eigenen Bild schützen









