Begriff

Das “g2c” (government to citizen)- oder auch “Behörde-Bürger”-Modell als Teil der E-Administration bezeichnet Dienstleistungen, die die Verwaltung gegenüber dem Bürger erbringt. Es sind sowohl die IT-gestützte Bereitstellung von Informationen als auch sämtliche Transaktionen zwischen Staat und Bürger umfasst. Als Beispiel können die elektronische Steuererklärung (ELSTER) oder diverse Antragsformulare (Führerschein, Personalausweis, u.v.m.) dienen.

E-Participation ist als Unterfall des g2c-Modells zu betrachten. Es bezeichnet elektronische Kommunikationsprozesse, die von staatlicher Seite initiiert werden und die die Bürger zielgerichtet an der Vorbereitung politischer Entscheidungen beteiligen.

Rechtsgrundlagen

Erst die Einführung des § 3a Abs. 1 VwVfG ermöglichte die Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen formalen Verwaltungshandelns. Voraussetzung hierfür ist die Zugangseröffnung auf Seite des Empfängers. Weitere Wirksamkeitsbedingung ist oftmals - nämlich in allen Fällen, in denen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist - die elektronische Signatur. § 37 Abs. 2 VwVfG stellt den elektronischen Verwaltungsakt dem schriftlichen gleich.

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