Recht des E-Government


Elektronische Zustellung

Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist in § 2 Abs. 1 VwZG geregelt. Die “Zustellung” selbst ist eine besondere Form der Bekanntgabe aus § 41 Abs. 5 VwVfG und ist jetzt auch elektronisch möglich.

  • Elektronische Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

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