Inhaltsverzeichnis (verbergen)
|
Inhaltsverzeichnis (verbergen) Recht des E-GovernmentElektronischer VerwaltungsaktAllgemeinesDer elektronische VerwaltungsaktElektronische Bestätigung (§ 37 Abs. 2 VwVfG)Dauerhafte Überprüfbarkeit der Signatur (§ 37 Abs. 4 VwVfG)Datenschutz beim elektronischen VerwaltungsaktBeweisfunktion des elektronischen VerwaltungsaktesElektronische Archivierung/amtliche Beglaubigung Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.
|
||