Recht des E-Government


Einfachgesetzliche Vorgaben

Folgende Rechtsvorschriften sind für das E-Government von besonderer Bedeutung:

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §§ 3a, 33, 37 Abs. 2–4, 39 Abs. 1, 41 Abs. 2, 44 Abs. 2 VwVfG

Datenschutzrecht BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) LDSG (Landesdatenschutzgesetz der einzelnen Bundesländer)

Signaturrecht §§ 2, 7, 8, 17 SigG (Signaturgesetz) § 14, 15 SigV (Signaturverordnung)

Telemediengesetz (TMG) §§ 4, 5, 7 ff. TMG

Gleichstellung behinderter Menschen §§ 11 BGG (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen) BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik)

Daneben bestehen weitere Rahmenbedingungen in einzelnen Gesetzen, die an dieser Stelle jedoch unerwähnt bleiben.

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