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Recht des E-Government
Einführung in das Recht des E-Government
- Begriffsbestimmung
E-Government ist gemäß der sogenannten Speyrer Definition (Reinermann/v. Lucke, Electronic Government in Deutschland, Forschungsbericht Nr. 226, 2. Aufl. 2002, S. 1.) die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informatations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.
Somit werden vom E-Government alle Aspekte des Regierens und Verwaltens umfasst (z.B. Partizipation, Entscheidungsfindung, öffentliche Willensbildung, Leistungserstellung und -erbringung), allerdings nur solange und soweit sie durch Informations- Kommunikations-Technologien unterstütz werden können. Somit wird E-Government in einem umfassenden Sinne verstanden.(Vgl. Guckelsberger, VerwArch 2006, 62, 63 unter Hinweis auf Grabow, DFK 2004/II, 5, 6.).
E-Government wird weiterhin als Bestandteil einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung gesehen. (Ausführlich Heckmann, K&R 2003, 425 ff.; ders., Unverzichtbares E-Government, Bundesverwaltungsamt, Info 1769, August 2003, dezidiert auch Hill, BayVBl. 2003, 737, 743 Verknüpfung mit der laufenden Verwaltungsreform.)
Zwar sind Technik und Medieneinsatz in der Verwaltung nicht die Lösung aller Probleme sie können jedoch durch die Entwicklung technischer Lösungen Probleme sichtbar machen insbesondere wenn es sich um komplexe Zusammenhänge handelt.
Keineswegs soll die konventionelle Verwaltung durch die Modernisierung mit Hilfe von Informatins- und Kommunikationstechnologien verdrängt werden. Vielmehr könnten konventionelle und technische Administration sich gegenseitig neue Impulse geben und in einer Art vorteilhafter Symbiose miteinander verschmelzen. Diese Mischform des E-Government könnte man als Blended Government bezeichnen. (In Anlehnung an den Methodenmix webbasierter und herkömmlicher Lehre, der zurzeit als Blended Learning von der Mediendidaktik anstelle des verpönten E-Learning favorisiert wird.) Neben der Verbindung realer Verwaltungsvorgänge mit webbasierten Dienstleistungen soll die Entwicklung eines neuen Gesamtkonzepts eines interaktiven, service- und bürgerorientierten Dienstleistungsstaates im Vordergrund stehen. Ziel ist somit den Bürger, der Kunde der Verwaltung ist optimal zu bedienen (Zu diesem Modell eingehend Heckmann, K&R 2003, 425 ff.) und hierzu je nach Einzelfall auf die konventionelle, technische oder eine Kombination beider Arten zurückzugreifen.









