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E-Government
Einführung in das Recht des E-Government
- Begriffsbestimmung
Nach der sogenannten Speyerer Definition ist E-Government die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. E-Government wird danach in einem umfassenden Sinne verstanden: Es umfasst alle Aspekte des Regierens und Verwaltens (z.B. öffentliche Willensbildung, Entscheidungsfindung, Leistungserstellung und -erbringung, Partizipation usw.), solange und soweit sie durch IuK-Technologien unterstützt werden können.
Mehr oder weniger trennscharf wird darunter ein Großteil der heutigen (und jedenfalls der zukünftigen) Verwaltungstätigkeit zu subsumieren sein. Nach mittlerweile überwiegender Ansicht müssen aber verstärkt die qualitativen und dynamischen Aspekte, die dem elektronischen Verwalten innewohnen, mit in Betracht gezogen werden; E-Government muss insoweit stets auch als Bestandteil einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung gesehen werden.
Denn Technik- und Medieneinsatz alleine machen die Verwaltung nicht modern, lösen nicht automatisch Effizienz-, Akzeptanz- und Kapazitätsprobleme. Die Entwicklung technischer Lösungen kann Probleme aber sichtbar machen, besonders wenn es um komplexe Zusammenhänge geht. Dann ist E-Government ein Motor der Verwaltungsmodernisierung, mag der vermeintliche Zwang zur multimedialen Hochrüstung der Verwaltung Impulse auch und gerade für die konventionelle Verwaltungsreform geben. Technische und administrative Innovation können sich gegenseitig befruchten. Diese Mischform von E-Government kann man als Blended Government bezeichnen. Blended Government erschöpft sich nicht in der simplen Verbindung von realen Verwaltungsvorgängen mit webbasierten Dienstleistungen. Darüber hinausgehend geht es um die Entwicklung des Gesamtkonzeptes eines interaktiven, service- und bürgerorientierten Dienstleistungsstaates, in dem der Bürger als Kunde der Verwaltung optimal bedient wird. Das kann in dem einen Fall mittels moderner Informations- und Kommunikationstechnik geschehen, in einem anderen Fall auch auf traditionelle Weise, nicht selten auch in kombinierter Weise, je nach Bedürfnissen, Ressourcen, Erwartungshaltung der Bürger und eigenem Anspruch der Behörde.









