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Datenschutzrecht
FAQ Datenschutzrecht
An dieser Stelle erhalten Sie über einen direkten Verweis auf den jeweiligen Abschnitt Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Datenschutzrecht.
Allgemeine Fragen zum Datenschutzrecht
- Was bedeutet Datenschutzrecht?
- Welches sind die datenschutzrechtlichen Grundprinzipien?
- Wo ist der Datenschutz gesetzlich geregelt?
Spezielle Fragen zum Datenschutzrecht - die Universität Passau betreffend
- Ich bin Studierender. Darf die Universität meine persönlichen Daten erheben und verarbeiten?
- Ich bin Studierender. Wer nutzt für eine Lehrveranstaltung meine persönlichen Daten?
- Ich bin Dozent. Welche Daten werden von mir in Stud.IP veröffentlicht?
- Wofür werden meine gespeicherten Daten verwendet?
- Dürfen die gespeicherten Daten zur Information der Studierenden genutzt werden?
- Muss ich zur Speicherung und Nutzung meiner Daten nicht meine Einwilligung erteilen? Wer klärt mich diesbezüglich auf?
- Wie sieht meine Einwilligungserklärung aus?
- Welche Maßnahmen trifft die Universität, um meine Daten zu schützen?
- Ist die Universität nicht gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Datensicherung zu ergreifen?
- Welches sind die Rahmenbedingungen bei einer IT-gestützten Datenverarbeitung?
- Wie erkennt das IT-System der Universität, dass gerade ich mich in das Uni-Netz einlogge?
- Was wird auf sog. SmartCards gespeichert?
- Dürfen meine bereits erbrachten Studienleistungen gespeichert und genutzt werden?
- Muss ich für noch zu erbringende Studienleistungen vorher meine Einwilligung erteilen?
- Ich möchte ein persönliches Gespräch beim Dozenten oder bei der Studienberatung. Welche meiner Daten werden den Verantwortlichen angezeigt?
- Dürfen Studierende auch eigene Arbeiten speichern?
- Gilt gleiches auch für Notizen mit sog. Tagebuch-Funktion?
- Ist eine Suchmaschine auf der Uni-Webseite, nach der ich mit meinem Namen oder Pseudonym gefunden werden kann, überhaupt rechtlich zulässig?
- Welche Rechte stehen mir im Datenschutzrecht zu?









