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Datenschutzrecht
Einleitung
Das Datenschutzrecht regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Datenschutz bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Volkszählungsurteil), dass jeder Einzelne grundsätzlich selbst die Befugnis hat, über die Preisgabe und über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. In Deutschland ist der Datenschutz zunächst im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Das BDSG regelt gemäß seinem § 1 Abs. 2 die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die an eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes und durch nicht öffentliche Stellen zu richten sind. Für öffentliche Stellen der Bundesländer gilt das BDSG nur, soweit der Datenschutz dort nicht landesrechtlich geregelt ist, was jedoch in allen Bundesländern geschehen ist (so z.B. in Bayern durch das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG). Außerdem bestehen für bestimmte Bereiche spezielle datenschutzrechtliche Vorschriften, z.B. für den Telekommunikationsbereich im Telekommunikationsgesetz (TKG).









