Datenschutzrecht


Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung von Studierendendaten im IT-gestützten integrierten Campus Management System (TP2)

Die zentrale praktische Frage, die die Verantwortlichen eines integrierten Campus Management Systems im Hinblick auf den Datenschutz zu beantworten haben, ist nun, inwieweit die Erhebung und Verarbeitung von Studierendendaten im konkreten Einzelfall erlaubt ist.

Dies ist, wie bereits angesprochen, nur in zwei Fällen zulässig: Entweder hat der Studierende seine Einwilligung zu der Datenspeicherung und Datenverarbeitung gegeben (zu den Anforderungen an eine solche Einwilligung vgl. Menüpunkt „IT-gestützte Einwilligungskonzepte zur Datenerhebung und Datenverarbeitung) oder aber es existiert eine gesetzliche Grundlage, die die entsprechende Datennutzung erlaubt oder sogar vorschreibt. Je nachdem, in welcher Situation eine solche Datennutzung stattfindet, existieren unterschiedliche Rechtsgrundlagen, die die Nutzung erlauben.

  • Save to Mister Wong
  • Save to del.icio.us
  • Save to digg
  • Save to Furl
  • Save to Yahoo! My Web
  • Save to Google
Creative Commons License Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.

Die Suche in eLRex ist jetzt noch einfacher gestaltet und zeigt Ergebnisse zu Schlagwörtern direkt an. Hier können Sie sich das Video zur einfachen Suche mit eLRex ansehen.