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Datenschutzrecht
IT-gestützte Einwilligungskonzepte zur Datenerhebung und Datenverarbeitung
Immer dann, wenn keine gesetzliche Grundlage für eine Datenerhebung oder Datenspeicherung vorhanden ist, ist eine solche nur zulässig, wenn eine Einwilligungserklärung des jeweiligen Betroffenen vorliegt. Auch dies folgt aus dem Grundsatz des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt.
Bei der Erstellung eines IT-gestützten Einwilligungskonzeptes zur Datenerhebung und Datenverarbeitung, die im Rahmen eines E-Campus von Bedeutung sein dürfte, müssen neben den IT-spezifischen Gesichtspunkten auch die allgemeinen Voraussetzungen beachtet werden, die an eine ordnungsgemäße Einwilligung zur Datenverarbeitung zu stellen sind.









