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Datenschutzrecht
Zusammenfassende Checkliste
Zusammenfassend lässt sich die grundsätzliche Zulässigkeit von Datenerhebungen und verwendungen innerhalb eines eLearning-Campus an Hand folgender Checkliste beurteilen (die Darstellung folgt Heckmann, in: juris PK-Internetrecht, Kapitel 1.1 Rn. 10):
- Checkpunkt: Liegt eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vor?
- Nein: Die Datenschutzgesetze sind nicht einschlägig. Die jeweilige Datenerhebung oder verwendung ist datenschutzrechtlich zulässig. - Ja: Weiter bei Checkpunkt 2.
- Checkpunkt: Wird die konkrete Datenerhebung oder verwendung durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet?
Zu prüfen sind im Hinblick auf einen eLearning-Campus Ermächtigungsgrundlagen im BayDSG, BayHSchG, TMG und im TKG.
- Ja: Die Datenerhebung oder verwendung ist zulässig.
- Nein: Weiter bei Checkpunkt 3,
- Checkpunkt: Liegt eine wirksame Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung oder verwendung vor?
Zu beachten sind die Anforderungen an derartige Einwilligungen in Art. 15 Abs. 2–4 BayDSG, § 13 Abs. 2,3 TMG (bei Einwilligungen im Rahmen von Telemedien) und § 94 TKG im Rahmen von Telekommunikationsdiensten.
- Ja: Die Datenerhebung oder verwendung ist zulässig.
- Nein: Die Datenerhebung oder verwendung ist unzulässig. Es drohen verschiedene Sanktionen.









