Datenschutzrecht


Zusammenfassende Checkliste

Zusammenfassend lässt sich die grundsätzliche Zulässigkeit von Datenerhebungen und –verwendungen innerhalb eines eLearning-Campus an Hand folgender Checkliste beurteilen (die Darstellung folgt Heckmann, in: juris PK-Internetrecht, Kapitel 1.1 Rn. 10):

  • Checkpunkt: Liegt eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vor?

- Nein: Die Datenschutzgesetze sind nicht einschlägig. Die jeweilige Datenerhebung oder –verwendung ist datenschutzrechtlich zulässig. - Ja: Weiter bei Checkpunkt 2.

  • Checkpunkt: Wird die konkrete Datenerhebung oder –verwendung durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet?

Zu prüfen sind im Hinblick auf einen eLearning-Campus Ermächtigungsgrundlagen im BayDSG, BayHSchG, TMG und im TKG.

- Ja: Die Datenerhebung oder –verwendung ist zulässig.

- Nein: Weiter bei Checkpunkt 3,

  • Checkpunkt: Liegt eine wirksame Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung oder –verwendung vor?

Zu beachten sind die Anforderungen an derartige Einwilligungen in Art. 15 Abs. 2–4 BayDSG, § 13 Abs. 2,3 TMG (bei Einwilligungen im Rahmen von Telemedien) und § 94 TKG im Rahmen von Telekommunikationsdiensten.

- Ja: Die Datenerhebung oder –verwendung ist zulässig.

- Nein: Die Datenerhebung oder –verwendung ist unzulässig. Es drohen verschiedene Sanktionen.

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