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von Elsbeth Hilpert
Der Begriff der personenbezogenen Daten ist der zentrale Anknüpfungspunkt des Datenschutzrechts?, da der Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze nur den Schutz personenbezogener Daten umfasst.
Definition
Unter personenbezogenen Daten werden Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person verstanden. Eine Person ist bestimmt, wenn sich aus den erfassten Einzelangaben ein eindeutiger Bezug zu ihr ergibt; bestimmbar ist sie, wenn ihre Identität mit Hilfsmitteln, die der verantwortlichen Stelle normalerweise zur Verfügung stehen, ohne unverhältnismäßigen Aufwand feststellbar ist (Bergmann/Möhrle/Herb, Datenschutzrecht Kommentar, § 3 BDSG 01 Rn. 15 f., Stand Juni 2001). Eine eindeutige Zuordnung von Daten zu einem bestimmten Menschen kann beispielsweise durch die Angabe des Namens, der Adresse oder des Geburtsdatums hergestellt werden. Einzelangaben über eine bestimmbare natürliche Person sind etwa Matrikelnummern von Studierenden, die vom Prüfungssekretariat der Universität den betreffenden Studierenden ohne großen Aufwand zugeordnet werden können. Auf die Unterscheidung zwischen einer bestimmten und einer bestimmbaren Person kommt es für die Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze nicht an, entscheidend ist hingegen, wann die Person mittels der Einzelangaben noch bestimmbar ist (Dammann, in: Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz, Kommentar zum BDSG, § 3 Rn. 22, Stand Januar 1992). Dies ist insbesondere bei den im Internet verwendeten IP-Adressen noch nicht endgültig geklärt.
Kein belangloses Datum
Vom Schutzbereich der Datenschutzgesetze erfasst sind alle personenbezogenen Daten, nicht lediglich solche von besonderer privater Relevanz. Es gibt insofern keine “belanglosen Daten”, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 feststellte. Die Zeitgemäßheit dieser Aussage wird mittlerweile allerdings mit dem Hinweis auf die unübersichtlich großen Mengen an personenbezogenen Daten im Internet verschiedentlich bezweifelt.









