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von Alexandra Ganceva
Corporate Governance (vom Englischen “Regieren von Körperschaften”) bezieht sich auf den Zweiten gesellschaftlichen Sektor, Wirtschaft und planwirtschaftliche Unternehmungen, und bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.
Darunter wird allgemein die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Werte und Grundsätze für eine gute, verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtetete Unternehmensführung verstanden.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex, welcher von der Regierungskommission Corporate Governance verabschiedet wurde, stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Form von Anregungen und Empfehlungen. Er verfolgt das Ziel, das Vertrauen des Anlegerpublikums, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften zu fördern.









