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Definition
Ein automatisiertes Verfahren liegt vor, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten mit Hilfe programmgesteuerter Anlagen durchgeführt wird. Hiervon wird also die gesamte computerunterstützte Datenverarbeitung umfasst.
Anforderungen
Auf Grund der fehlenden Kontrollierbarkeit besondere Anforderungen zu stellen. Datenschutzrechtlich stellen hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze (LDSG, in Bayern z.B. BayDSG) verschiedene einzuhaltende Grundsätze auf:
- Zugangskontrolle: Unbefugten soll der Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, verwehrt bleiben.
- Datenträgerkontrolle: Datenträger dürfen nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden.
- Benutzerkontrolle: Unbefugten soll die Nutzung verwehrt bleiben.
- Übermittlungskontrolle: Es soll kontrolliert werden, an welche Stellen personenbezogene Daten übermittelt werden.
- Organisationskontrolle: Die innerbehördliche und innerbetriebliche Organisation ist an die Anforderungen des Datenschutzes anzupassen.









